Wenn die Abgeltungssteuer am 01.01.2009 eingeführt wird, werden viele Anleger um die Rendite ihrer Fondskonten fürchten. Derzeit schießen Dachfonds als Alternative zu selbst verwalteten Anlageportfolios wie Pilze aus dem Boden.
Doch wie reagieren Fondsanleger, die sich nicht auf eine langfristige Strategie festlegen und ihre Favoriten aus den vielen tausend in Deutschland angebotenen Investmentfonds künftig lieber selbst auswählen möchten?
Für all diese Menschen und ihre Berater bieten diverse Firmen in Zusammenarbeit mit namhaften Versicherern aus dem verschiedenen Ländern eine einzigartige, exklusive Lösung: Mehr als 5.000 Fonds in einem steuerbegünstigten Versicherungsschutz.
Genau genommen handelt es sich bei dabei meist um eine Lebensversicherung gegen Einmalprämie. Wenn Sie sich jedoch die Produktmerkmale genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass es sich um weit mehr als eine normale Fondspolice handelt, denn: Es kann ab einer Anlagesumme von 7.500 Euro gezeichnet werden. Der Trick – die Einzahlung muss nicht unbedingt in bar erfolgen. Es ist auch möglich, ein bestehendes Anlageportfolio in eine Police zu übertragen. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, Fondspositionen auszutauschen. Es können mehr als 5.000 Fonds ausgewählt werden, die in der Regel zu institutionellen Konditionen, d.h. ohne Ausgabeaufschlag, erworben werden können.
Dieses Modell kann sich vor allem für jene Anleger auszahlen, die ihr Portfolio aktiv verwalten (lassen) möchten und sich Kursgewinne durch häufigeren Fondstausch sichern möchten. Denn ab 2009 erhebt das Finanzamt bei jeder Transaktion mit Gewinn in einem „normalen“ Depot den vollen Abgeltungssteuerabzug zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, insgesamt also ca. 28% (!). Da als Steuern übertragene Gewinnanteile jedoch nicht mehr zur Wiederanlage zur Verfügung stehen, wird der von langfristig orientierten Anlegern angestrebte Zinseszinseffekt zusätzlich zu der ohnehin schmerzhaften steuerlich bedingten Nettogewinnminderung spürbar reduziert. Innerhalb des Portfolios kommt der Anleger in den Genuss der quellensteuerbefreiten Regelungen des Alterseinkünftegesetzes, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre in Kraft bleibt und der Anleger zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 60. Lebensjahr vollendet hat, wonach unter den oben beschriebenen Bedingungen nur 50% der erzielten Gewinne einmalig und nur dann steuerlich berücksichtigt werden müssen, wenn sie zur Verfügung stehen. Umschichtungsgewinne während der Laufzeit des Abkommens bleiben vollständig steuerfrei. Da viele Investoren zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind, können Sie auch von einer günstigeren Steuerprogression im Rentenalter profitieren.